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Garantiebedingungen für Produkte der DRUTEX S.A.

 

 §1 Garantiegeber; von der Garantie erfasste Produkte

Die DRUTEX S.A., ul. Lęborska 31, 77-100 Bytów, Polen (www.drutex.de) gewähren bei Mängeln (Garantiefall) für die nachfolgend aufgeführten und von der DRUTEX S.A. hergestellten Produkte folgende Garantiezeit:

 

Produktart

Garantiedauer

PVC-Systeme

5 Jahre

Aluminium-Systeme

3 Jahre

Außentüren PVC und Aluminium

2 Jahre

Rollläden

2 Jahre

Elektromotoren für die Rollläden und Elektrotüröffner

2 Jahre

Holzfenster und Balkontüren

3 Jahre

Holz-Außentüren

2 Jahre

Hebeschiebetüren (Holz, Aluminium, Kunststoff)

2 Jahre

Kipp-Schiebetüren PSK (Holz, Aluminium, Kunststoff)

2 Jahre

Falttüren (Aluminium)

2 Jahre

Sektionaltore

2 Jahre

Zusätzliche Ausstattungen wie Griffe, Bügelgriffe, Elektroschließer und zusätzliche Schlösser, Scherenschließer, Oberlichtschließer, Belüftungsanlagen, Flachformoberlichtöffner und Profilzylinder, Lüftungsgitter

1 Jahr

 

§2 Geltendmachung der Garantie

Die Garantiezeit beginnt für den Kunden am Tag der Warenentgegennahme zu laufen.

Ein Garantiefall ist in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) bei Fenstermaxx24 anzuzeigen. Dazu sind die Rechnungsnummer sowie aktuelle Farbfotografien der bemängelten Ware vorzulegen.

Fenstermaxx24 wird diese Anzeige des Kunden unverzüglich an die DRUTEX S.A. zur Prüfung weiterleiten.

 

§3 Garantieumfang

Die DRUTEX SA entscheidet über die Haftung im Rahmen der Garantie unter Beachtung der Regelungen in § 4. Die Garantie umfasst ausschließlich den Austausch des betroffenen Produkts oder die Reparatur des Produkts vor Ort (innerhalb von Deutschland).

Die Garantie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung.

 

§4 Räumlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt nur innerhalb Deutschlands…

§5 Ausschluss der Garantiehaftung

(1) Die Garantiehaftung ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Schäden, die auf eine offensichtliche Nichtbeachtung von anerkannten Fachregeln zurückzuführen sind.
  • Schäden, die auf eine unsachgemäße Pflege (Reinigung, Wartung) der beschichteten Flächen zurückzuführen sind.
  • Schäden, die durch den Kontakt mit Dichtprofilen bzw. Dichtmassen sowie aggressiven Reinigungsmitteln ausgelöst wurden.
  • Schäden aufgrund von dauernder Wärmeeinwirkung von über 60°C auf die beschichteten Flächen.
  • Schäden an Standorten in Meeresnähe (ein Bereich bis 30km Entfernung von der Küste) sowie im Einflussgebiet industrieller Emissionen, die lackschädigende Substanzen beinhalten.
  • Schadhafte Flächen, die 5% der Gesamtfläche der beschichteten Bauteile nicht überschreiten.
  • Schäden, die auf unfallmäßig eingetretene mechanische Verletzungen (z.B. Stöße), auf erhebliche Hitzestöße, auf Reibungen mit stumpfen Gegenständen, auf die Einwirkung chemischer Produkte zurückzuführen sind.
  • Schäden aufgrund von Filiformkorrosion, chemischen oder physikalischen bzw. elektrochemischen Reaktionen wie z.B. Elektrolyse-Einwirkung (Kriechströme).
  • Im Falle nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts.
  • Keine oder nur unregelmäßige Pflege insbesondere der Beschläge.
  • Bei unsachgemäßer Bedienung oder falscher Beschlagseinstellung (Nachstellung).
  • Schäden durch die Einwirkung von Faktoren wie chemische Substanzen, Feuer usw.
  • Die Garantie umfasst nur die durch den Kunden beim Anbieter erworbenen Bauelemente.
  • Nur die Mängel, die unmittelbar am Produkt entstanden sind, werden übernommen.
  • Bei Änderungen der Konstruktion (Statik) des Produkts und/oder Montagen und/oder Reparaturen durch nicht fachkundige Personen.
  • Bei mechanischen Beschädigungen am Produkt, die nach der Anlieferung entstanden sind.
  • Bei Verschleißerscheinungen.
  • Schäden an der Oberfläche des Produkts, die durch äußere Einflüsse sowie durch thermodynamische Erscheinungen, stark verunreinigte Luft oder aggressiven Dampf im Raum, in dem das Produkt montiert wurde, verursacht wurden.
  • Schäden am Produkt wegen unzureichender Belüftung des Raumes.
  • Biegung des Glases (Effekt der doppelten Scheibe).
  • Anisotropie–Effekt der Doppelbrechung im Glas.
  • Im Bereich von gehärteten Scheiben durch Auftreten des Effekts der sogenannten „Welligkeit“.
  • Beschädigungen, die während der Lagerung bzw. Aufbewahrung entstanden sind.
  • Mechanische Beschädigungen und Risse der Scheiben, die während der Nutzung entstanden sind.
  • Abschürfungen und Verkratzungen des Panzers der Rollläden, die aus der Nutzung des Erzeugnisses resultieren.
  • Mängel, die nach der Montage nicht sichtbar sind und keinen Einfluss auf den Nutzwert haben.
  • Beschädigungen, die durch Naturkatastrophen erfolgt sind.
  • Mechanische Schäden und Glasbruch, die durch Nichtbeachtung geltender DIN-Normen entstanden sind.
  • Mängel der Beschichtung aufgrund von Unzulänglichkeiten des Untergrundes, wie z.B. Kratzer, Schleifspuren, Korrosionsnarben und Schweißnähte, ungleichmäßige und/oder unregelmäßige Sonnen- und UV-Belastung.

(2) Die Garantiehaftung kann zudem entfallen, wenn der Kunde sich nicht an die nachfolgenden Handlungsanweisungen hält:

Eine ggf. vorhandene Schutzfolie muss nach der Montage entfernt werden. Elemente nicht mit Schutzfolie längere Zeit lagern.

Es sind nur milde Reinigungsmittel zu verwenden, die zu keinen Oberflächenschäden (Kratzer) führen.

Kunststoffelemente und Elemente aus Aluminium dürfen nicht gestrichen oder lackiert werden. Es dürfen keine zusätzlichen Oberflächenbeschichtungen vorgenommen werden.

Alle Verschmutzungen der Fenster, vor allem Rost, Ruß, Mörtel usw., müssen sofort sorgsam, ohne die Oberfläche zu beschädigen, entfernt werden.

Kunststofffenster haben im unteren Teil der Blendrahmen an der Außenseite Entwässerungsöffnungen, die auf keinen Fall verschlossen werden dürfen.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die beschichteten Objekte gemäß den einschlägigen Bestimmungen gereinigt und gewartet werden. Sachgemäße Reinigung, Kontrolle und Wartung der beschichteten Flächen durch sachkundiges Personal. Die Durchführung ist mit Protokoll zu belegen. Pflege: Mindestens alle 12 Monate ist eine Reinigung gemäß den einschlägigen Vorschriften durchzuführen. GRM –RAL GZ 632 („Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden“, Nürnberg) Verband der Fenster- und Fassadenhersteller, Frankfurt/Main, (Merkblatt VFF WP.05) EMPA-SZFF, Zürich. Qualicare: Verband für Qualität von Reinigung und Unterhalt bei Metallfassaden, Zürich Sonstige national anerkannte Reinigungsempfehlungen bzw. der Reinigungsvorschriften